print

Verordnung über die Finanzierung der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen – PflAFinV

arrow_left arrow_right

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2018, 1628 - 1630;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Aufstellung über die im Rahmen der Vereinbarung von Ausbildungsbudgets zu finanzierenden Tatbestände der Pflegeausbildung


Lfd. Nr. Kostenarten (zu finanzierende Tatbestände) Kostenartengruppen
A. Kosten der Pflegeschule
1. Kosten des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals einschließlich Kosten der Praxisbegleitung Theoretischer
und praktischer
Unterricht
1.1 Schulleitung (insbesondere administrative und organisatorische Aufgaben, auch soweit Aufgaben des Lehrpersonals)
1.2 Hauptamtliches Lehrpersonal
1.3 Nebenberufliches Lehrpersonal
2. Fahrtkostenerstattung des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals während der Praxisbegleitung
3. Sachaufwandskosten Sachaufwand
3.1 Lehr- und Arbeitsmaterialien
3.2 Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)
3.3 Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
3.4 Büro- und Schulbedarf
3.5 Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste)
3.6 Rundfunk- und Fernsehgebühren
3.7 Anwendungssoftware
3.8 Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren
3.9 Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes)
3.10 Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung
3.11 Personalbeschaffungskosten
3.12 Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten
3.13 Sonstige Sachaufwandskosten
4. Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste






Gemeinkosten (ggf. anteilig)
4.1 Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat)
4.2 Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.)
4.3 Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.)
5. Betriebskosten des Schulgebäudes
5.1 Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Pflegeschule genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung)
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen
Gebrauchsgüter
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume
6. Sonstige Gemeinkosten
B. Kosten des Trägers der praktischen Ausbildung
1. Kosten der Praxisanleitung Praktische
Ausbildung
1.1 Praktische Anleitung durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einschließlich Reisekosten
1.2 Kosten der Organisation nach den §§ 8 und 38a des Pflegeberufegesetzes einschließlich Reisekosten
1.3 Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter
1.4 Kosten der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, einschließlich der erforderlichen Fortbildungskosten
1.5 Kosten der Auszubildenden während der Praxiseinsätze mit Ausnahme der Ausbildungsvergütung (z. B. Fahrtkostenerstattung)
2. Sachaufwandskosten Sachaufwand
2.1 Lehr- und Arbeitsmaterialien
2.2 Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)
2.3 Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
2.4 Bürobedarf
2.5 Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste)
2.6 Rundfunk- und Fernsehgebühren
2.7 Anwendungssoftware
2.8 Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren
2.9 Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes)
2.10 Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung
2.11 Personalbeschaffungskosten
2.12 Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten
2.13 Sonstige Sachaufwandskosten
3. Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste






Gemeinkosten (ggf. anteilig)
3.1 Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat)
3.2 Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.)
3.3 Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.)
4. Betriebskosten der Gebäude
4.1 Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Ausbildungsstätte für die praktische Ausbildung genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung)
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen
Gebrauchsgüter
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume
5. Sonstige Gemeinkosten

Zukünftige amtl. Langüberschrift, Kurzbezeichnung u. Buchstabenabkürzung: Verordnung über die Finanzierung der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz und nach dem Pflegefachassistenzgesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV) (ab 1.1.2026; 2025 I Nr. 259)
Zuletzt geändert durch Art. 3a G v. 12.12.2023 I Nr. 359
Änderung durch Art. 5 G v. 28.10.2025 I Nr. 259 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25